Reit- und Fahrverein Oberkaufungen e.V.

Corona-Virus

neue Regelung ab 22.01.2022:

Auf dem gesamten Vereinsgelände gelten die             Corona-Regeln ab einer Inzidenz über 350

 

 

 

Mit der Bitte um Beachtung!

 

Bedingt durch die Änderungen von Bundes- und Landesregierung, sportliche Aktivitäten wieder zuzulassen, möchten auch wir einzelne Massnahmen anpassen.

 

Grundsätzliches:

Übertragungswege SARS-CoV-2

Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Auch Übertragungen durch Schmierinfektionen sind beschrieben, betreffen allerdings nur einen kleinen Teil der Fälle.

Faktoren, die Übertragungen SARS-CoV-2 begünstigen

Das Risiko von großen und oder schwer verlaufenden COVID-19 Ausbrüchen nach einer Übertragung von SARS-CoV-2 bei einer Veranstaltung hängt von der Zusammensetzung der Teilnehmer, Art und Typ der Veranstaltung sowie Möglichkeiten der Kontrolle im Falle eines Ausbruches zusammen.

Liebe Einstaller/Anlagennutzer,

die Lockerungen sollen zur Normalität zurückführen. Aber es ist noch kein Ende der Corona-Pandemie abzusehen. Auch wenn die Lockerungen vielversprechend klingen, die Gefahr ist keineswegs gebannt, wie immer wieder neue Infektionsausbrüche zeigen. Wir sind gut durch die ersten Monate der Pandemie gekommen, nicht zuletzt, da sich jeder an der Umsetzung beteiligt hat.

Wir müssen weiterhin versuchen, dass gleichzeitig die Gesundheit der Menschen und der Tiere mit dem Tierschutzvorhaben sichergestellt bleiben.

Wir dürfen der Übertragung des Virus weiterhin keine Chancen geben. Im Vordergrund stand und steht immer, dass zumindest die Versorgung und Notbewegung unserer Pferde gewährleistet bleibt – und das täglich. Dies muss auch künftig unser Bestreben und Ziel bleiben Die Einschätzungen werden sich täglich ändern und erneute drastische Maßnahmen können auf uns zukommen, wenn zu sorglos mit den Lockerungen umgegangen wird.

Freuen wir uns, dass unsere Pferde wieder „gearbeitet“ werden dürfen!

Wir bitten daher eindringlich weiterhin folgende Vorsichtsmaßnahmen im Interesse aller weiterhin zu befolgen:

Die Reitanlage ist für unsere Einstaller und Anlagennutzer offen, Familienangehörige dürfen mitgebracht werden, weiterhin möglichst keine Besucher. Der Aufenthalt sollte auch weiterhin zeitlich auf das nötigste beschränkt sein.

Kontakte zu den anderen Einstallern unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen möglich, versuchen, dass über den Tag verteilt die Pferde bewegt werden und nicht alles in den frühen Abendstunden stattfindet. Sich in die Hallen und auf den Reitplätzen entsprechend verteilen.

Wir haben mit dem Stall-Manager ein Instrument, bei dem wir kontaktlos kommunizieren und planen können und gleichzeitig einen Anwesenheitsnachweis führen! Dies soll auch in Zukunft bestehen bleiben.

Deshalb wichtig: Tragt euch nach wie vor in den Stall-Manager ein. Dies hat zum einen den Vorteil, dass ihr seht, wann welche Hallen belegt sind und zum anderen dient es zur Dokumentation eurer Anwesenheit. Dies könnte für den Fall, dass es zu einem Infektionsfall kommen sollte, für jeden Einzelnen von Belang werden, wenn Infektionswege zurückverfolgt werden müssen. Es handelt sich hier um eine behördliche Vorgabe!

Weitere Vorgaben, die unbedingt beachtet bleiben müssen:

  • Pflegen Sie eine angemessene Husten- und Schnupfenhygiene (nicht in die Hand, sondern in die Armbeuge husten bzw. niesen)

  • Abstand (1,5 bis 2 m) halten vermindert die Ansteckungsgefahr.

  • Waschen Sie sich häufiger gründlich die Hände mit Seife. Empfehlung: Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage und vor Verlassen der Anlage. Bitte Papierhandtücher verwenden.

  • Verzichten Sie auf Händeschütteln bei der Begrüßung und reduzieren Sie enge Körperkontakte

  • Halten Sie bei Gesprächen untereinander Abstand.

  • Generell sollten Menschen, die an einer Atemwegserkrankung leiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben und einen Helfer suchen.

  • das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist beim Reiten nicht vorgeschrieben.

  • Reitunterricht ist möglich unter Einhaltung der Hygiene-/und Abstandsregelungen – der Reitlehrer (auswärtig) hat sich unbedingt in die Anwesenheitsliste einzutragen mit Angabe des Reitschülers, den er unterrichtet hat.

Hierfür ist der jeweilige Reitschüler verantwortlich!

  • Das „Kloster“ ist kein Aufenthaltsraum für mehrere Personen, max. 1 Person.

  • Lehrgänge für unsere Anlagennutzer können stattfinden unter Einhaltung der v.g. Regeln.

  • Der Voltiunterricht wurde wieder aufgenommen.

  • Reitunterricht auf Schulpferden wurde unter Beachtung von diversen Massnahmen wieder aufgenommen. Hierfür gelten gesonderte Regularien, die mit den Reitlehrern abgesprochen werden.

  • Die Versorgung durch Tierarzt o.ä. und Schmied muss natürlich weiterhin erfolgen. Die Einbestellung dieser Fachkräfte erfolgt durch den Pferdebesitzer und muss in beigefügter Liste dokumentiert werden.

Das Ziel ist weiterhin: Keine Chance dem Corona-Virus!

Wer die Maßnahmen nicht ernst nimmt und sich darüber hinwegsetzt, muss mit Anlagenverbot, zum Schutz der Anderen rechnen.

Sprecht miteinander – freundlich und respektvoll!

Sollten sich in Eurem Umfeld Quarantänefälle ergeben, teilt dies bitte umgehend dem Vorstand (info@ruf-oberkaufungen.de) mit, damit wir über die weitere Vorgehensweise sprechen können, bevor Ihr den Stall betretet!

Der Vorstand

 Kaufungen, 10.7.2020


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